Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der 1. Stellvertreter/in, dem/der 2. Stellvertreter/in und dem/der Schatzmeister/in/Kassenführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.