Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter/Schriftführer, dem Kassenwart und eventuell bis zu zwei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten .