Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Schützenmeister, dem 2. Schützenmeister und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, den Schützenmeister und den 2. Schützenmeister oder den 2. Schützenmeister und Schatzmeister.