Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.