Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei ein Vorstandsmitglied der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss.