Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden. Sie sind einzelvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht ist insoweit beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 3.000,00 € die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen ist.