Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, zwei Stellvertreter/innen, dem/der Schriftführer/in und dem/der Schatzmeister/in / Kassenführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.