Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verantwortlichen für Technik und dem Schriftführer. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei einer dieser beiden immer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss.