Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 300,- EUR belasten, bedarf es eines Vorstandsbeschlusses mit Zwei-Drittel-Mehrheit.