Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 3 Personen: dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden. Darunter sind ein Schriftführer und ein Schatzmeister zu bestimmen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.