Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zu Geschäften mit finanziellen Auswirkungen, insbesondere zur Kreditaufnahme, bedarf der Vorstand der vorhergehenden Zustimmung der Mitgliederversammlung.