Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Das vertretungsberechtigte Mitglied des Vorstandes bedarf zu Rechtsgeschäften, die den Wert von 50.000,00 DM im Einzelfall überschreiten sowie zu Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte betreffenden Rechtsgeschäften eines entsprechenden Vorstandsbeschlusses.