Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Vertreter des Sportvereins und dem Verantwortlichen für Traditionspflege. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.