Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Beide vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein.
Bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 EUR ist vorher die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.