Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Mitgliedern; dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Organisatorischen Leiter, dem Vertreter des Elferrates, dem Vertreter der Funkengarde und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch den Vorsitzenden zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden.