Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der: 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Schriftführer/in, Schatzmeister/in, Gewässerwart/in. Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende vertritt jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.