Der Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens 5 Personen: a), dem/der 1. Vorsitzenden, b) dem/der 2. Vorsitzenden, c) dem/der Schriftführer/In, d) weitere Mitglieder. Der Verein wird durch den Gesamtvorstand vertreten, gerichtlich und außergerichtlich bei allen strittigen Angelegenheiten mit Gegnern aller Art.Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Daneben hat nach § 26 BGB der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende jeweils Einzelvertretungsbefugnis bei Behörden, Banken sowie bei Kranken- und Pflegekassen.