Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Geschäftsführer. Der Präsident und der Geschäftsführer sind jeweils allein vertretungsberechtigt. Der Vizepräsident und der Schatzmeister sind gemeinsam vertretungsberechtigt.