Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Verantwortlichen für Ökologie und Umweltschutz. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.