Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, drei Stellvertreter, dem Vorstand für Kinder- und Jugendarbeit und dem Vorstand für Geschäftsführung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.