Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.