Der vertretungsberechtigte Vorstand (Präsidium) besteht aus dem Präsidenten (1. Vorsitzender), Vizepräsidenten und weiteren ehrenamtlichen Präsidiumsmitgliedern, maximal 5 Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Präsidiumsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die folgenden Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrates:
- Aufwendungen und Investitionen, die den Finanzplan überschreiten
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
- Abschluss von Darlehensverträgen, wenn die Kreditaufnahme im Einzelfall 0,77 Mio. EUR
und im gesamten Geschäftsjahr 1,53 Mio. EUR übersteigt
- Übernahme von Bürgschaften und Sicherungsgeschäften
- Stundungsvereinbarung, wenn Stundungszeitraum zwölf Monate übersteigt