Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein vertreten durch den Vorsitzenden, den Schriftführer oder den Schatzmeister. Sind weitere Vorstandsmitglieder vorhanden, vertreten diese jeweils zu zweit.