Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei bis sechs Personen, darunter der Vorsitzende und ggf. stellvertretender Vorsitzender, Kassenwart und Schriftführer. Der jeweils leitende Pfarrer der Katholischen Kirchengemeinde St.Dominicus ist geborenes Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.