Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens sechs Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Verantwortlichen für die religiöse Anleitung, dem Verantwortlichen für Information und Öffentlichkeitsarbeit, dem Verantwortlichen für Dienste und dem Verantwortlichen für Finanzen sowie ggf. dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem stellvertretenden Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.