Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, einem oder zwei Kassenwarten, einem oder zwei Schriftführern, einem oder zwei Geschäftsführern, einem oder zwei Sportwarten, einem oder zwei Leitern der Triathlonabteilung und einem oder zwei Leitern der Jugendabteilung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.