Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden und zwar jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.