Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter, der gleichzeitig Schatzmeister ist und dem Stellvertreter, der gleichzeitig Schriftführer ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
bestellt durch Beschluss des Registergerichts vom 21.04.1999 anstelle des fehlenden Vorstands bis zu Behebung des Mangels. Sein Wirkungskreis ist beschränkt auf die Einberufung und Durchführung einer Mitgliederversammlung und Durchführung des kurzfristig durchzuführenden Reichsstraßenfestes am 15. und 16.5.1999.
bestellt durch Beschluss des Registergerichts vom 21.04.1999 anstelle des fehlenden Vorstands bis zu Behebung des Mangels. Sein Wirkungskreis ist beschränkt auf die Einberufung und Durchführung einer Mitgliederversammlung und Durchführung des kurzfristig durchzuführenden Reichsstraßenfestes am 15. und 16.5.1999.