Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer/Pressewart und dem Reisewart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres, für den Einzelfall bestimmtes und in einem Vorstandsbeschluss nach § 11 der Satzung gewähltes Vorstandsmitglied.
Bei der Beschlussfassung entscheidet die 3/5 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.