Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden, gemeinschaftlich vertreten.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, drei Schatzmeistern und zwei Schriftführern.