Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei gleichberechtigten Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Das alleinige Vertretungsrecht des Vorstandes wird dahingehend eingeschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 DM zwei Mitglieder des Vorstandes zeichnungsverpflichtet sind.