| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.000,00 DM belasten, ist jedes Vorstandsmitglied bevollmächtigt.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 DM belasten, und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. |