Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Führen der Geschäfte der laufenden Verwaltung des Sport-Gesundheitspark Berlin e.V. , einschließlich der Führung und der arbeitsrechtlichen Verantwortung für die Mitarbeiter.