Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kasssenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand beschließt, wer die verschiedenen Vertragsarten zur Aufnahme, Vermittlung etc. der Hunde im Namen der SOS Hundehilfe e.V. unterzeichnen darf. Zu diesem Zweck werden Vollmachten vom Vereinsvorstand schriftlich erteilt. Die Erteilung der Vollmacht an die jeweilige Person muss vom gesamten Vorstand beschlossen sein.