Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem jeweiligen Leiter der Vereinsskischule.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister sind einzelvertretungsberechtigt.
Der Leiter der Vereinsskischule vertritt den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.