Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für folgende Rechtsgeschäfte wird der Verein von beiden Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten:
- Eingehung von Verbindlichkeiten jeder Art über die Dauer von sechs Monaten hinaus,
- alle übrigen Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 5.000.- DM.