Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister und dem Bevollmächtigten für Soziales und kulturelle Angelegenheiten.
Zur Gültigkeit von Rechtsgeschäften sind die Unterschriften von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.