| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis sechs Vereinsmitgliedern. Er besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer gleichzeitig zweiter Vorsitzender und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |