| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Einstellung bzw. Entlassung der Erzieher obliegt der Mitgliederversammlung.
Auch im übrigen ist der Vorstand nicht berechtigt, mit Wirkung für den Verein Maßnahmen zu treffen, deren Auswirkungen 300,00 DM pro Monat übersteigen oder laufende Verbindlichkeiten einzugehen, ohne zuvor einen Beschluss der Mitgliederversammlung einzuholen. |