Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Protokollführer und dem Beobachter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Präsident oder der Vizepräsident oder der Schatzmeister, gemeinschaftlich vertreten.