Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Wirkungskreis: Die Vertretung des Vereins bei der Beantragung der Finanzierung von Projekten und bei ihrer Durchführung. Darin eingeschlossen sind die Ausübung der Wirtschaftsbefugnis über die Projektmittel, die Leitung der Projekte sowie ggf. ihre Koordinierung.
Wirkungskreis: Die Vertretung des Vereins bei der Beantragung der Finanzierung von Projekten und bei ihrer Durchführung. Darin eingeschlossen sind die Ausübung der Wirtschaftsbefugnis über die Projektmittel, die Leitung der Projekte sowie ggf. ihre Koordinierung.