Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 300,00 DM sind nur mit einstimmigem Einvernehmen des gesamten Vorstandes zu tätigen.
Rechtsgeschäfte über 1.000,00 DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung hierzu schriftlich erteilt worden ist.