Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Sprecher der Gemeinschaft "Monte Crucis" als geborenes Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.