Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem Kassierer/Stellvertreter, dem Geschäftsführer, dem erster Jugendleiter und dem zweiten Jugendleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.