Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, dem Finanzvorstand (Schatzmeister) und höchstens vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorstandsvorsitzende oder der stellvertretende Vorstandsvorsitzende.
Für Vereinsregisteranmeldungen haben der Vorstandsvorsitzende und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Alleinvertretungsbefugnis.