Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem stellvertretenden Geschäftsführer, dem ersten Kassierer, dem zweiten Kassierer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.