Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Personen, nämlich dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Kassierer und drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.