Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus den Vorsitzenden. Vorsitzende des Vereins sind die Vorsitzenden der Jungsozialisten, der Jungen Union, der Deutschen Jungdemokraten und der Jungen Liberalen oder deren ständige Vertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstand in seiner Gesamtheit.