Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandssprecher, dem Schatzmeister und mindestens drei und höchstens sechs weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstandssprecher allein oder durch den Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitlgied.