Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Personen, darunter ein Vorsitzender und ein Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. Personalentscheidungen, die die pädagogischen Fachkräfte betreffen, bedürfen immer der Zustimmung der Mitgliederversammlung.